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   VG Ansbach, 08.02.2010 - AN 10 S 09.02412   

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VG Ansbach, 08.02.2010 - AN 10 S 09.02412 (https://dejure.org/2010,72001)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08.02.2010 - AN 10 S 09.02412 (https://dejure.org/2010,72001)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - AN 10 S 09.02412 (https://dejure.org/2010,72001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entzug der Fahrerlaubnis; Kokain; Konsum nachgewiesen durch eigene Angaben; Konsum nicht widerlegt durch Haaranalyse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2010 - AN 10 S 09.02412
    Angesichts der irreparablen Folgen, zu denen ein von einem ungeeigneten Kraftfahrer verursachter Verkehrsunfall führen kann, ist es unbedenklich, wenn die Behörde bei der Entziehung von Fahrerlaubnissen regelmäßig den Sofortvollzug anordnet (so OVG Hamburg NJW 2006, 1367).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 2213/01

    Fahreignungszweifel nach Kokainkonsum

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2010 - AN 10 S 09.02412
    Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.08.2002 - 11 CS 02.1816).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - 7 A 12289/99

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2010 - AN 10 S 09.02412
    An diese normative Wertung sind die Behörden und die Gerichte gebunden, solange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, welche ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen, die Regelannahme (vgl. hierzu die Vorbemerkung zur Anlage 4 zur FeV) also entkräften könnten (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 23.5.2000 - VRS 99, 238, BayVGH, Beschluss vom 8.3.2006 - 11 CS 05.1572 ).
  • OVG Thüringen, 30.04.2002 - 2 EO 87/02

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Entziehung der

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2010 - AN 10 S 09.02412
    Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.08.2002 - 11 CS 02.1816).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 7 B 11967/00
    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2010 - AN 10 S 09.02412
    Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.08.2002 - 11 CS 02.1816).
  • VGH Bayern, 08.03.2006 - 11 CS 05.1572

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Ecstasykonsum ohne

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2010 - AN 10 S 09.02412
    An diese normative Wertung sind die Behörden und die Gerichte gebunden, solange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, welche ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen, die Regelannahme (vgl. hierzu die Vorbemerkung zur Anlage 4 zur FeV) also entkräften könnten (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 23.5.2000 - VRS 99, 238, BayVGH, Beschluss vom 8.3.2006 - 11 CS 05.1572 ).
  • VGH Bayern, 08.04.2003 - 11 CS 02.2775
    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2010 - AN 10 S 09.02412
    Für den Eignungsausschluss im Falle eines Konsums von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist somit in der Regel maßgeblich allein die (erwiesene) Tatsache eines solchen Konsums, unabhängig davon, wann und in welchem Umfang ein solcher Konsum erfolgt ist, somit selbst im Falle eines nur einmaligen Konsums (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.8.2002 - 11 CS 02.1816) und unabhängig davon, ob unter dem Einfluss eines solchen Betäubungsmittels ein Kfz geführt worden war (so ausdrücklich BayVGH Beschluss vom 8.4.2003 - 11 CS 02.2775).
  • VG Freiburg, 23.01.2003 - 6 K 1946/02

    Kein strafprozessuales Verwertungsverbot im Verwaltungsverfahren zur

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2010 - AN 10 S 09.02412
    Im Übrigen darf die Straßenverkehrsbehörde regelmäßig alles, was ihr zur Kenntnis kommt, dafür heranziehen, um die Allgemeinheit vor Gefahren (hier durch ungeeignete Kraftfahrer) zu schützen (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 23.1.2003 - Az.: 6 K 1946/02 ; BayVGH, Urteil vom 19.1.1998 - Az.: 11 B 95.2282 RdNr. 20).
  • VGH Bayern, 02.07.2007 - 11 ZB 06.178

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis // Schluss auf die

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2010 - AN 10 S 09.02412
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Aussagekraft von Haaranalysen im Hinblick darauf eingeschränkt, dass sich die meisten Betäubungsmittel erst ab einer gewissen Häufigkeit des Konsums niederschlagen (vgl. BayVGH vom 2.7.2007, 11 ZB 06.178).
  • VGH Bayern, 19.01.1998 - 11 B 95.2282
    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2010 - AN 10 S 09.02412
    Im Übrigen darf die Straßenverkehrsbehörde regelmäßig alles, was ihr zur Kenntnis kommt, dafür heranziehen, um die Allgemeinheit vor Gefahren (hier durch ungeeignete Kraftfahrer) zu schützen (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 23.1.2003 - Az.: 6 K 1946/02 ; BayVGH, Urteil vom 19.1.1998 - Az.: 11 B 95.2282 RdNr. 20).
  • VGH Bayern, 20.11.2007 - 11 C 07.2783
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